Sicherheit und Eigentum

Eigentum, Insolvenzschutz und Diskretion, die vertrauenskritischen Fragen zuerst.

Gehört mir das eingelagerte Metall rechtlich?
Ja. Ihr Edelmetall bleibt zu 100 Prozent Ihr Eigentum. Es wird als Sondervermögen verwahrt und steht außerhalb unserer Bilanz. Jedes eingelagerte Stück ist im Lagervertrag dokumentiert. In der Einzelverwahrung sind Ihre Barren und Münzen darüber hinaus physisch getrennt und Ihnen namentlich zugeordnet.
Was passiert mit meinem Metall, wenn GVS insolvent wird?
Da Ihr Metall Sondervermögen ist und nicht in unserer Bilanz steht, fällt es nicht in eine etwaige Insolvenzmasse. Es bleibt Ihr Eigentum und wird an Sie herausgegeben. Hinzu kommt eine strukturelle Absicherung: Die Verwahrung erfolgt über ein eigenes, kreditfreies Unternehmen, das vom Handelsgeschäft getrennt ist. Ihr Bestand ist damit nicht mit dem Geschäftsrisiko des Handels verknüpft.
Wer hat Zutritt zu meinem Metall?
Ausschließlich autorisiertes Personal. Jede Bewegung im Lager erfolgt im Mehr-Personen-Kontrollsystem, es handelt also nie eine Person allein. Zusätzlich sind die Anlagen rund um die Uhr bewacht und mit zertifizierter Sicherheitstechnik ausgestattet.
In welchen Tresoren liegt mein Metall?
Speziell gefertigte Stahltresore des österreichischen Traditionsunternehmens Wertheim, ergänzt um Sicherheitstechnik mit VSÖ- und VdS-Zertifizierung.
Wie ist mein Metall versichert?
Ihr Bestand ist im Lagerpreis voll zum aktuellen Marktwert versichert, mit Allgefahren-Deckung einschließlich Diebstahl, Raub und Feuer. Entscheidend ist der Marktwert, nicht der Wert am Tag der Einlagerung. Steigt der Metallpreis, steigt die Deckung automatisch mit, ohne dass Sie etwas nachmelden müssen.
Wie diskret werden meine Daten behandelt?
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und geben sie nicht ohne gesetzliche Verpflichtung weiter. Lagerwerte und Kundendaten werden nicht im Internet dargestellt. Eine vollständige Anonymität versprechen wir bewusst nicht, denn Melde- und Sorgfaltspflichten gelten für alle seriösen Anbieter. Wer Ihnen Anonymität zusichert, umgeht entweder geltendes Recht oder sagt nicht die Wahrheit.
Wer prüft, dass mein Metall wirklich da ist?
Wir kontrollieren in mehreren Stufen. Jede Bestandsveränderung wird physisch gezählt, und einmal im Quartal wird der gesamte Bestand an allen Standorten vollständig aufgenommen. Zu Beginn jedes Monats veröffentlichen wir den Prüfbericht für den abgeschlossenen Vormonat. Zusätzlich zählen wirtschaftlich und personell unabhängige Prüfer vor Ort stichprobenartig nach, und zu jedem Quartalsstichtag können Sie sich von einem Notar bestätigen lassen, dass Ihr Feingewicht in der Aufstellung enthalten ist. Alles nachzulesen unter Prüfberichte.

Kosten und Vertrag

Preisgestaltung, Mindestwert, Laufzeit und Kündigung, transparent erklärt.

Was kostet mich die Lagerung?
Die Lagergebühr richtet sich nach dem Wert Ihres Bestands und nach dem Standort und beginnt bei 122 € pro Jahr. An den europäischen Standorten Wien, Frankfurt, Budapest und Tallinn zahlen Sie bis zu einem Bestandswert von 200.000 € einen festen Eurobetrag, der nicht mitsteigt, wenn der Metallpreis steigt. An den zollfreien und den überseeischen Standorten berechnen wir einen Prozentsatz je Metall, mindestens 198 € im Jahr. Die Versicherung zum Marktwert ist überall im Preis enthalten.
Warum zahle ich einen Eurobetrag statt einen Prozentsatz?
Weil ein Prozentsatz mit dem Metallpreis mitwächst, obwohl der Aufwand für die Verwahrung derselbe bleibt. Ein Kilobarren im Tresor verursacht nicht mehr Arbeit, nur weil der Goldpreis gestiegen ist. Ein fester Jahresbetrag ist für Sie planbar und in vielen Fällen deutlich günstiger. Möglich ist das an unseren europäischen Standorten. An den zollfreien und den überseeischen Standorten gibt der jeweilige Lagerbetreiber das Prozentmodell vor, dort geben wir es unverändert weiter.
Wie viel Metall brauche ich mindestens?
Ein fixer Mindestwert besteht nicht. Wirtschaftlich sinnvoll wird die externe Lagerung erfahrungsgemäß ab etwa 3.000 €, weil sich erst dann das Verhältnis von Gebühr zu Wert gut darstellt. Für kleinere Beträge beraten wir Sie gerne zur passenden Lösung.
Wie lange bin ich gebunden und wie kündige ich?
Die Lagerung läuft flexibel und bindet Sie nicht langfristig. Sie können jederzeit kündigen und Ihr Metall ausliefern lassen oder verkaufen. Die genauen Vertragsbedingungen erhalten Sie vor Abschluss schriftlich, und den Vertragsvordruck können Sie bereits vorab lesen.
Zahle ich für die Ein- und Auslagerung extra?
Metall, das Sie bei uns kaufen, geht ohne Zusatzgebühr direkt ins Lager. Für Auslieferung, Versand oder den Transfer zwischen Standorten können Logistik- und Versicherungskosten anfallen. Die jeweils gültigen Konditionen nennen wir transparent, bevor Sie beauftragen.
Was bekomme ich für meine Jahresgebühr?
Die Verwahrung im Hochsicherheitstresor, die Allgefahren-Versicherung zum Marktwert, die Echtheitsprüfung Ihrer Stücke, das vollständige Prüfsystem mit monatlichen Prüfberichten und quartalsweiser Inventur sowie die persönliche Beratung zu Ihrem Bestand.

Beratung, Transport und Verkauf

Persönliche Beratung, Auslieferung, Transfer zwischen Standorten und Rückkauf.

Kann ich mein Lager besichtigen?
Nein. Der Tresorbereich bleibt aus Sicherheitsgründen geschlossen, Zutritt hat ausschließlich autorisiertes Personal im Mehr-Personen-Kontrollsystem. Genau diese Trennung schützt Ihren Bestand. Persönlich beraten wir Sie gerne, am Telefon, im Videogespräch oder nach Terminvereinbarung in einer GVS Filiale.
Wie schnell komme ich an mein Metall?
Sie können Ihr Metall jederzeit anfordern. Nach Beauftragung organisieren wir die versicherte Auslieferung oder die Abholung am Standort. Die genaue Dauer hängt von Standort, Menge und gewähltem Versandweg ab. Bei der Beauftragung nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.
Kann ich jederzeit verkaufen?
Ja. Als Lagerkunde können Sie Ihr Metall jederzeit zum aktuellen Metallwert an uns zurückverkaufen, ohne es zuvor ausliefern zu lassen. Damit entfallen Transport, Versicherung und Wartezeit. Ihr Bestand ist dadurch jederzeit liquide.
Kann ich rund um die Uhr handeln?
Ja. Die Preise sind an die aktuellen Kurse gebunden, und die Preisfixierung erfolgt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung, auch nachts und am Wochenende.
Kann ich mein Metall an einen anderen Standort verlagern?
Ja, jederzeit ganz oder teilweise. Den Transport übernimmt unsere eigene Wertlogistik, versichert und dokumentiert. Sie selbst müssen dafür nicht tätig werden.
Kann ich Metall einlagern, das ich woanders gekauft habe?
Ja. Wir prüfen jedes Stück auf Echtheit und dokumentieren es einzeln im Lagervertrag. Sie können uns das Metall bringen, versichert versenden oder abholen lassen.
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ihr Bestand bleibt Ihr Eigentum und kann an einen internationalen GVS Standort verlagert werden, ohne dass Sie ihn selbst transportieren müssen. Bitte klären Sie die steuerlichen Folgen eines Wohnsitzwechsels mit Ihrer Steuerberatung.

Steuer und Zollfreilager

Mehrwertsteuervorteil bei Weißmetallen und Auslieferung aus dem Zollfreilager.

Warum zahle ich für Silber im Zollfreilager weniger?
Solange Silber, Platin oder Palladium im Zollfreilager verbleiben, fällt keine Mehrwertsteuer an. Das senkt die Einstiegskosten gegenüber dem Kauf mit Umsatzsteuer spürbar. Dies ist keine Steuerberatung.
Gilt der Vorteil auch für mein Gold?
Nein, denn Anlagegold ist in der Europäischen Union ohnehin von der Umsatzsteuer befreit. Für Gold bringt das Zollfreilager keinen zusätzlichen Steuervorteil, wohl aber dieselbe Sicherheit und die gewünschte Jurisdiktion.
Was kommt steuerlich auf mich zu, wenn ich mir Metall ausliefern lasse?
Verlässt Weißmetall die Zollfreizone und wird eingeführt, kann die jeweils geltende Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Die konkrete Behandlung hängt von Ihrer Situation und vom Zielland ab. Bitte klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Steuerberatung.
Wo kann ich zollfrei lagern?
Alle zollfreien GVS Standorte liegen außerhalb der Europäischen Union, nämlich in Zürich, Singapur und Dubai.
Muss ich meinen Auslandsbestand melden?
Die Melde- und Erklärungspflichten richten sich nach dem Recht Ihres Wohnsitzlandes und nach Ihrer persönlichen Situation. Eine Lagerung im Ausland entbindet Sie nicht von diesen Pflichten. Bitte besprechen Sie das mit Ihrer Steuerberatung. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

Vollmacht und Vererbung

Wer für Sie handeln darf und was im Todesfall geschieht.

Kann jemand anderes für mich handeln?
Ja. Sie können eine oder mehrere bevollmächtigte Personen bestimmen, die in Ihrem Sinne verfügen dürfen. Diese Entscheidung können Sie jederzeit ändern, erweitern oder zurücknehmen.
Was geschieht mit meinem Metall in meinem Todesfall?
Ihr Edelmetall geht an die von Ihnen bestimmten Personen über. Die Abwicklung ist im Lagervertrag geregelt und erfolgt diskret. Erb- und Nachlassfragen sind individuell, unsere Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Was ist, wenn ich länger verhindert bin?
Eine bevollmächtigte Person kann geregelt für Sie handeln, klar dokumentiert und nachvollziehbar. Genau dafür ist die Vollmacht gedacht.

Ihre Frage war nicht dabei?

Unser Team berät Sie persönlich und kostenfrei. Rufen Sie an oder fordern Sie eine Beratung an. Wir beantworten Ihre Fragen auch dann, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben.

Edelmetalle unterliegen Kursschwankungen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Entwicklungen. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

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