Ihre Lagerübersicht und die notarielle Einzelbestätigung
Der Prüfbericht zeigt die Summe. Hier geht es um Ihren eigenen Vertrag: die quartalsweise veröffentlichte Liste der Lagervertragsnummern und die Bestätigung durch einen Notar, dass Ihr Feingewicht in der Quartalsaufstellung enthalten ist.
- Alle drei Monate Bisher halbjährlich, ab sofort zu jedem Quartalsstichtag.
- Numerisch sortiert Sie finden Ihre Lagervertragsnummer ohne Suche.
- Nur die Nummer Keine Namen, keine Mengen, keine Werte.
- Abgleich beim Notar Nicht wir bestätigen Ihr Volumen, sondern ein Dritter.
Ihre Lagerübersicht
Jeder Kunde erhält eine individuelle Lagervertragsnummer sowie eine Übersicht seiner eingelagerten Edelmetalle.
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Lagervertragsnummer
Ihre Nummer, unter der Ihr Bestand geführt wird. Sie ist der Schlüssel zur Quartalsliste und zur Bestätigung beim Notar.
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Edelmetallart und Produktart
Gold, Silber, Platin oder Palladium, jeweils als Barren oder als Münze.
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Hersteller oder Prägeanstalt
Die Herkunft der Stücke, die Ihrem Lagervertrag zugeordnet sind.
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Stückzahl
Die Zahl der Barren und Münzen in Ihrem Bestand.
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Feingewicht
Der tatsächliche Edelmetallgehalt, getrennt nach Edelmetallart. Dieser Wert ist die Grundlage für den Abgleich beim Notar.
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Ihr Eigentum
Die Edelmetalle werden in Sammelverwahrung gelagert und sind Ihrem Kundenlagervertrag zugeordnet. Sie stehen nicht im Eigentum der SOOS GmbH oder der GVS.
Die quartalsweise Liste der Lagervertragsnummern
Zu jedem Quartalsstichtag veröffentlichen wir eine vollständige Liste der Lagervertragsnummern als PDF, numerisch sortiert, sodass Sie Ihre Nummer einfach auffinden können. Neben der Lagervertragsnummer werden keine weiteren kundenbezogenen Angaben veröffentlicht.
Die erste Quartalsliste nach dem erweiterten Prüfsystem wird hier veröffentlicht, sobald sie vorliegt.
Die Veröffentlichung Ihrer Lagervertragsnummer bestätigt, dass Ihr Lagervertrag in der quartalsweisen Aufstellung berücksichtigt wurde. Sie enthält keine Aussage über Ihr individuelles Volumen. Dafür ist die notarielle Einzelbestätigung da.
Die notarielle Einzelbestätigung anfordern
Ein Notar erhält zum jeweils zuletzt veröffentlichten Quartalsstichtag eine vollständige Aufstellung der Lagervertragsnummern samt den hinterlegten Feingewichten je Edelmetallart. Damit kann er Ihre Angaben gegenprüfen, ohne dass wir dabei etwas bestätigen müssten.
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Ihre Angaben zusammenstellen
Sie brauchen Ihre Lagervertragsnummer und Ihr eingelagertes Feingewicht je Edelmetallart. Beides steht in Ihrer Lagerübersicht.
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An den Notar übermitteln
Sie übermitteln dem Notar diese Angaben und fordern die Bestätigung an. Die Bestätigung erfolgt gegen Entgelt, das der Notar in Rechnung stellt.
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Abgleich und Bestätigung
Der Notar gleicht Ihre Angaben mit der ihm vorliegenden Quartalsaufstellung ab und bestätigt Ihnen das Ergebnis.
Die notarielle Einzelbestätigung ist ausschließlich für den zuletzt veröffentlichten Quartalsstichtag verfügbar. Den Kontakt zum beauftragten Notar nennen wir Ihnen auf Anfrage. Kontakt aufnehmen
Häufige Fragen zur Einzelbestätigung
Wie oft kann ich eine Einzelbestätigung anfordern?
Kostet mich die Bestätigung etwas?
Warum steht mein Volumen nicht in der öffentlichen Liste?
Was sagt mir die Bestätigung genau?
Ihr Vertrag, quartalsweise nachweisbar
Ihr Metall bleibt zu 100 Prozent Ihr Eigentum und steht als Sondervermögen außerhalb unserer Bilanz. Es ist zum aktuellen Marktwert versichert, und GVS arbeitet bankenunabhängig und kreditfrei.
Edelmetalle unterliegen Kursschwankungen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Entwicklungen. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.