Sie behalten die volle Kontrolle

Heute und im Vertretungsfall. Sie bestimmen, wer auf Ihren Bestand zugreifen darf, passen Vollmachten jederzeit an und verlagern Ihr Edelmetall bei Bedarf an einen anderen unserer internationalen Standorte, versichert und dokumentiert.

  • Mehrere Bevollmächtigte Sie legen fest, wer handeln darf und in welchem Umfang.
  • Jederzeit widerrufbar Ändern, erweitern oder zurücknehmen, ohne Zusatzkosten.
  • Weltweit verlagerbar Über unsere eigene Wertlogistik, versichert und dokumentiert.
  • Im Vertrag geregelt Kein Suchen nach Schlüsseln, Verstecken oder Verträgen.

Bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf

Ein Edelmetallbestand nützt niemandem, wenn im entscheidenden Moment niemand darauf zugreifen kann. Deshalb können Sie eine oder mehrere bevollmächtigte Personen benennen, die in Ihrem Sinne verfügen dürfen.

  • Bevollmächtigte frei bestimmen

    Sie legen fest, wer handeln darf. Das kann ein Ehepartner sein, ein Kind, ein Geschäftspartner oder eine Vertrauensperson. Mehrere Personen sind möglich.

  • Umfang selbst festlegen

    Sie entscheiden, wie weit die Vollmacht reicht, ob sie nur Auskünfte umfasst oder auch Verfügungen über den Bestand.

  • Jederzeit anpassbar

    Sie können eine Vollmacht jederzeit ändern, erweitern oder zurücknehmen. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten für die Anpassung.

  • Handlungsfähig im Vertretungsfall

    Sind Sie längere Zeit verhindert, sei es durch Krankheit, eine Auslandsreise oder andere Umstände, kann Ihre bevollmächtigte Person geregelt für Sie handeln.

Klar geregelt an die nächste Generation

  • Diskret und unkompliziert

    Ihr Bestand ist im Lagervertrag dokumentiert und eindeutig Ihnen zugeordnet. Ihre Vertrauenspersonen wissen damit jederzeit, was verwahrt ist und an wen sie sich wenden können, ohne dass Details nach außen dringen.

  • Vorsorge, die Bindung schafft

    Sie legen heute fest, wie Ihr Bestand später übergehen soll. Viele Kundinnen und Kunden nutzen diesen Anlass, um mit ihren Kindern über die eigene Vorsorge zu sprechen. Das Metall ist dabei oft nur der Anlass, das eigentliche Ergebnis ist Klarheit in der Familie.

  • Kein Suchen, kein Rätselraten

    Anders als bei einem Heimtresor oder einem vergessenen Schließfach wissen Ihre Erben, wo der Bestand liegt, was er umfasst und an wen sie sich wenden.

Erb- und Nachlassfragen sind individuell. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder anlagebezogene Beratung.

Ihr Vermögen bleibt mobil

Verlagern Sie Ihr Metall bei Bedarf zwischen unseren internationalen Standorten. Der Transport läuft über unsere eigene Wertlogistik, versichert und dokumentiert.

  • Standortnetzwerk

    Bestände können zwischen Lagern in mehreren Jurisdiktionen umgelagert werden, ganz oder teilweise. Sie sind nicht an Ihre ursprüngliche Wahl gebunden.

    Unser Standortnetzwerk
  • Eigene Wertlogistik

    Sichere, versicherte Transporte über unser eigenes Logistikzentrum. Sie müssen dafür nicht selbst tätig werden und tragen kein Transportrisiko.

  • Geregelt abgewickelt

    Der Transfer wird vorbereitet und dokumentiert, auf Wunsch vollständig aus der Ferne. Sie erhalten die Bestätigung über den neuen Lagerort.

Bei Weißmetallen besteht der Mehrwertsteuervorteil nur so lange, wie das Metall in einer Zollfreizone verwahrt bleibt. Ein Transfer aus einer Zollfreizone heraus kann steuerliche Folgen haben. Bitte klären Sie das vorab mit uns und mit Ihrer Steuerberatung.

Drei Situationen aus dem echten Leben

  • Auswanderung

    Sie ziehen ins Ausland. Ihr Edelmetall kann einfach liegen bleiben, wo es ist, und Sie verwalten es aus der Ferne weiter. Wenn Sie es näher bei sich haben möchten, verlagern wir es auf Wunsch an einen internationalen Standort, ohne dass Sie es selbst über eine Grenze bringen müssen.

  • Vertretungsfall

    Sie sind längere Zeit verhindert. Eine bevollmächtigte Person kann geregelt für Sie handeln, klar dokumentiert und nachvollziehbar. Ohne Vollmacht wäre der Bestand in dieser Zeit blockiert.

  • Vorsorge für die Familie

    Im Erbfall geht Ihr Bestand klar geregelt an die von Ihnen bestimmten Personen über, diskret und ohne aufwendige Suche nach Schlüsseln, Verstecken oder Verträgen.

In drei Schritten eingerichtet

  1. Beratungsgespräch

    Wir klären Ihre Ziele zu Vollmacht und Transfer, persönlich und unverbindlich. Dieses Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  2. Formular ausfüllen

    Sie füllen das passende Formular für Vollmacht oder Transfer aus, auf Wunsch begleitet. Wir sagen Ihnen vorher genau, welche Angaben nötig sind.

  3. Bestätigung erhalten

    Sie erhalten Ihre Bestätigung, auf Wunsch vollständig aus der Ferne abgewickelt.

Kontrolle heißt auch Eigentum

Ihr Metall bleibt zu 100 Prozent Ihr Eigentum und steht als Sondervermögen außerhalb unserer Bilanz. Es ist zum aktuellen Marktwert versichert, und GVS arbeitet bankenunabhängig und kreditfrei. Genau deshalb ist die Frage, wer darüber verfügen darf, ausschließlich Ihre Entscheidung.

Zu den Prüfberichten

Häufige Fragen zu Vollmacht und Transfer

Kostet eine Vollmacht etwas?
Die Einrichtung und spätere Anpassung einer Vollmacht ist Teil Ihres Lagerverhältnisses. Sollten im Einzelfall Kosten anfallen, nennen wir sie Ihnen vorab.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Sie können mehrere Personen benennen und für jede den Umfang der Vollmacht festlegen.
Kann ich eine Vollmacht wieder zurücknehmen?
Ja, jederzeit. Die Rücknahme wird dokumentiert und wirkt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung.
Wie lange dauert ein Transfer an einen anderen Standort?
Das hängt von den beteiligten Standorten und der Menge ab. Bei der Beauftragung nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.
Muss ich für einen Transfer selbst anwesend sein?
Nein. Der Transfer lässt sich auf Wunsch vollständig aus der Ferne beauftragen und abwickeln.

Wir beraten Sie zu Vollmacht, Transfer und Vererbung

Diese Themen sind individuell und lassen sich nicht in ein Formular pressen. Wir nehmen uns Zeit und begleiten Sie zum passenden nächsten Schritt.

Edelmetalle unterliegen Kursschwankungen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Entwicklungen. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

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