Silber, Platin und Palladium mehrwertsteuerfrei kaufen und lagern

Im Zollfreilager fällt auf Weißmetalle keine Mehrwertsteuer an, solange das Metall in der Zone verwahrt wird. Bei Silber ist das der spürbarste Unterschied beim Einstieg. Alle zollfreien GVS Standorte liegen außerhalb der Europäischen Union.

  • Mehr Metall je Euro Der Steueranteil beim Kauf entfällt, solange das Metall in der Zone liegt.
  • Zürich, Singapur, Dubai Alle drei liegen außerhalb der Europäischen Union.
  • Gleiche Sicherheit Sondervermögen, Versicherung zum Marktwert, monatlich belegt.
  • Kosten klar gestaffelt Prozentsatz je Metall, der mit dem Bestandswert sinkt.

Was ist ein Zollfreilager

Ein Zollfreilager ist ein behördlich genehmigter Sonderbereich. Waren, die dort liegen, gelten als noch nicht eingeführt. Solange Ihr Metall dort verwahrt wird, fällt keine Mehrwertsteuer an.

  • Ein behördlich genehmigter Sonderbereich

    Ein Zollfreilager ist ein speziell genehmigtes Hochsicherheitslager in einer Zollfreizone. Metalle in diesem Bereich gelten als noch nicht in den freien Verkehr eingeführt.

  • Die Steuer ruht, sie verschwindet nicht

    Die Mehrwertsteuer wird aufgeschoben, solange Ihr Metall im Zollfreilager bleibt. Verkaufen Sie direkt aus dem Lager heraus, fällt sie gar nicht an. Nur wenn das Metall die Zone verlässt und eingeführt wird, kann sie nachträglich anfallen.

  • Sicherheit wie an jedem anderen Standort

    Sicherheit, Versicherung und Verwahrung entsprechen unseren übrigen Hochsicherheitsstandorten. Ihr Metall bleibt Sondervermögen und ist zum aktuellen Marktwert versichert.

Für welche Metalle sich das lohnt

Anlagegold ist ohnehin befreit

Anlagegold ist in der Europäischen Union und in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit. Für Gold bringt das Zollfreilager daher keinen zusätzlichen Steuervorteil. Wer Gold zollfrei lagert, tut das aus Gründen der Jurisdiktion, nicht wegen der Steuer.

Bei Silber, Platin und Palladium zählt es

Weißmetalle sind regulär mehrwertsteuerpflichtig. Genau hier setzt das Zollfreilager an und macht den Einstieg spürbar günstiger.

Der Steuervorteil in Zahlen

Ein Rechenbeispiel für Silber, gerechnet mit dem österreichischen Normalsatz von 20 Prozent.

Regulärer Kauf Kauf ins Zollfreilager
Ihr Einsatz 20.000 € 20.000 €
Davon Mehrwertsteuer rund 3.333 € 0 €
Metallwert, den Sie erhalten rund 16.667 € 20.000 €

Für denselben Einsatz erhalten Sie im Zollfreilager mehr Metall. Der Vorteil bleibt bestehen, solange der Bestand in der Zone verwahrt wird.

Die Darstellung ist eine allgemeine Information und keine Berechnung für Ihren Einzelfall. Aufgelder und Produktpreise sind darin nicht berücksichtigt. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

Was Sie vor der Entscheidung wissen sollten

  • Auslieferung in den freien Verkehr

    Verlässt das Metall die Zollfreizone und wird eingeführt, kann die Mehrwertsteuer nachträglich anfallen. Der Vorteil besteht, solange Ihr Bestand im Lager bleibt.

  • Verkauf aus dem Lager heraus

    Wenn Sie später verkaufen, verkaufen Sie sinnvollerweise direkt aus dem Zollfreilager. Dann bleibt der Vorteil erhalten. Sie müssen dafür nichts transportieren.

  • Ihr Bestand bleibt Sondervermögen

    Auch im Zollfreilager bleibt Ihr Metall jederzeit Ihr Eigentum und ist zum Marktwert versichert.

  • Die Regeln unterscheiden sich je nach Land

    Die steuerliche Behandlung eines Zolllagers hängt von der Jurisdiktion ab, in der es liegt, und von Ihrem Wohnsitzland. In Deutschland wurde die Behandlung von Zolllagern für Privatpersonen im Jahr 2026 verschärft. Alle zollfreien GVS Standorte liegen außerhalb der Europäischen Union, nämlich in Zürich, Singapur und Dubai.

Die steuerliche Wirkung hängt von Ihrem Einzelfall, Ihrem Wohnsitzland und der jeweiligen Jurisdiktion ab. Bitte klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Steuerberatung. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

Für wen sich ein Zollfreilager eignet

Es passt gut, wenn Sie

einen größeren Silber-, Platin- oder Palladiumbestand aufbauen möchten, einen langen Anlagehorizont haben, den Bestand voraussichtlich aus dem Lager heraus verkaufen und bewusst außerhalb der Europäischen Union verwahren möchten.

Es passt weniger, wenn Sie

ausschließlich Anlagegold kaufen, weil dieses ohnehin befreit ist, wenn Sie das Metall kurzfristig physisch bei sich zu Hause haben möchten oder wenn Ihnen die persönliche Beratung in erreichbarer Nähe wichtig ist.

Verfügbare zollfreie Standorte

Wählen Sie Ihren bevorzugten Lagerort. Die folgende Liste kommt direkt aus den gepflegten Standortdaten und bleibt damit immer aktuell.

  • Singapur zollfrei

    Silber, Platin und Palladium bleiben mehrwertsteuerfrei.

    ab 198 € pro Jahr
  • Zürich zollfrei

    Silber, Platin und Palladium bleiben mehrwertsteuerfrei.

    ab 198 € pro Jahr
  • Dubai zollfrei

    Silber, Platin und Palladium bleiben mehrwertsteuerfrei.

    ab 198 € pro Jahr

Alle Standorte  ·  Was kostet die Lagerung

Häufige Fragen zum Zollfreilager

Kann ich Münzen ins Zollfreilager legen oder nur Barren?
Welche Produkte zollfrei eingelagert werden können, hängt vom Standort ab. Die verfügbaren Artikel finden Sie in unserer Übersicht der zollfreien Lagerprodukte.
Kann ich mir das Silber später nach Hause liefern lassen?
Grundsätzlich ja. Dabei handelt es sich zollrechtlich um eine Entnahme aus dem Zolllager. Wird das Metall dabei eingeführt, kann die jeweils geltende Einfuhrumsatzsteuer anfallen.
Kann ich aus dem Zollfreilager heraus verkaufen?
Ja. Sie können Ihr Metall jederzeit zum aktuellen Metallwert an uns zurückverkaufen, ohne es zuvor entnehmen zu lassen.
Wie wird geprüft, dass mein Metall wirklich da ist?
Auch an den zollfreien Standorten gilt dasselbe Prüfsystem: Jede Bestandsveränderung wird physisch gezählt, einmal im Quartal der gesamte Bestand vollständig. Zu Beginn jedes Monats erscheint der Prüfbericht, zusätzlich zählen unabhängige externe Prüfer vor Ort nach. Alle Berichte finden Sie unter Prüfberichte.

Steuerfrei lagern, der direkte Weg zum Produkt

Sehen Sie sich die mehrwertsteuerfreien Produkte an oder richten Sie Ihr Zollfreilager ein, persönlich begleitet.

Edelmetalle unterliegen Kursschwankungen. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Hinweis auf künftige Entwicklungen. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.

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